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DIE KANZLEI

Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen aus allen Bereichen und sind vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes vertretungsbefugt.

Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die gerichtliche Vertretung. Mit außergerichtlicher Interessenwahrnehmung, individueller Beratung und einer auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Vertragsgestaltung führen wir Sie sicher zu dem von Ihnen angestrebten Erfolg.

Wir sind der Überzeugung, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, indem eine Rechtsanwaltskanzlei Schwerpunkte setzt. Diese ermöglichen, jeden Mandanten kompetent zu beraten.

Unser Schwerpunkte sind

  • Bankrecht, insbesondere Kapitalanlagerecht und Kreditsicherungsrecht

  • Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht

  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

  • Steuerrecht und Steuerstrafrecht

  • Arbeitsrecht

  • Gewerbliches und privates Mietrecht und Pachtrecht

  • Wohnungseigentumsrecht

Der intensive und schnelle Kontakt mit unseren Mandanten ist uns wichtig. Eine gute Erreichbarkeit stellt daher eine Selbstverständlichkeit dar.

Ständige Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter sichern eine zuverlässige Betreuung. Unsere Anwälte waren bei den Ersten, die das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer "Qualität durch Fortbildung" verliehen bekamen.

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